Unsere Umbau- & Sanierungsprojekte

Die Abgrenzung des Begriffes Umbau von dem Ersatz einzelner Bauteile (Sanierung) und dem Neubau kann Schwierigkeiten bereiten, ist aber baurechtlich bedeutsam.

Der Austausch schadhafter Fenster definiert an sich noch keinen Umbau. Bleibt bei einem Gebäude die denkmalgeschützte Fassade erhalten, werden drinnen alle Wände und Decken abgebrochen und verändert wieder neu errichtet, ist dies rechtlich ein Umbau.

Unter einer Sanierung versteht man im Bauwesen die baulich-technische Wiederherstellung oder Modernisierung einer oder mehrerer Etagen bzw. eines gesamten Bauwerks oder mehrerer Bauwerke, um Schäden zu beseitigen und/oder den Wohnstandard zu erhöhen. In erster Linie geht es um die Werterhaltung der Bausubstanz. Dies betrifft sowohl die Fassade als auch den Kern.

Eine Sanierung geht über die Instandhaltung und Instandsetzung hinaus. Sie kann erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz beinhalten wie u. a. Kernsanierung unter Beibehaltung der Fassaden und beinhaltet meist eine Modernisierung. Ein Teilgebiet ist die energetische Sanierung. Für behindertengerechtes Wohnen bzw. Arbeiten kann auch das barrierefreie Bauen Ziel einer Teilmodernisierung sein.

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